30.10.2017 - Flossbach von Storch

„Die Qua­li­tät ei­nes Un­ter­neh­mens ist ent­schei­dend“


„Die Qua­li­tät ei­nes Un­ter­neh­mens ist ent­schei­dend“
Pentagramm

Aktien aus den Emerging Markets haben in den vergangenen Monaten kräftig zugelegt. Im Interview erklärt Elmar Peters, warum er in den von ihm verwalteten Flossbach von Storch - Multi Asset - Fonds dennoch Aktien aus den Industriestaaten bevorzugt.

Herr Peters, der Anteil von Schwellenländer-Aktien ist in ihren Multi-Asset-Fonds relativ gering – warum?

Grundsätzlich machen wir keine Branchen- oder Länderallokation. Wir unterscheiden zwischen guten und weniger guten Unternehmen. Aus welchen Regionen ein Unternehmen stammt, ist für unsere Investmententscheidungen also erst einmal zweitrangig. 

Heißt das, Sie finden in Emerging Markets derzeit keine attraktiven Aktien?

Das heißt es nicht, zumindest nicht in der Absolutheit. Was wir suchen, sind Unternehmen mit einem erprobten Geschäftsmodell; Unternehmen die robust wachsen, wenig verschuldet sind und über ein erstklassiges Management verfügen. Man kann sagen: echte Qualitätsunternehmen. Und da ist die Auswahl unseres Erachtens in den entwickelten Ländern nach wie vor größer.

Der Aufschwung in den Schwellenländern geht also an Ihnen vorbei?

Wir denken langfristig, nicht in Halbjahres- oder Jahreszeiträumen. Von daher sagt die Kursentwicklung der Schwellenländer-Indizes in den vergangenen Monaten erst einmal wenig über den langfristigen Anlageerfolg aus – das vorab. Und nein, der Aufschwung geht nicht an uns vorbei. Wir sind davon überzeugt, dass sehr großes Potenzial in den Schwellenländern schlummert. Investoren profitieren aber nicht allein daran, indem sie Aktien aus Emerging Markets kaufen.

Wie denn noch?

Über Unternehmen aus der „Alten Welt“, die einen Großteil ihrer Umsätze und Gewinne in den Schwellenländern erzielen. Es gibt beispielsweise deutsche Konzerne, für die ist der chinesische Markt heute weit wichtiger ist als der Heimatmarkt.

Wo liegen denn aus Ihrer Sicht die Probleme von Schwellenländer-Unternehmen?

Das lässt sich schwerlich pauschalisieren. Was wir generell nicht mögen sind Unternehmen, bei denen der Staat zu den Großaktionären zählt. Bei nicht wenigen bedeutenden Konzernen aus den Schwellenländern ist das der Fall. Außerdem spielen Themen wie Rechtssicherheit in den jeweiligen Volkswirtschaften und Corporate Governance eine Rolle. Und da besteht unseres Erachtens nach wie vor Nachholbedarf. 

Sind Schwellenländer-Aktien nach den deutlichen Kursgewinnen nicht zu hoch bewertet?

Das kommt auf den Einzelfall an – und lässt sich leider nicht verallgemeinern. Genau das gleiche gilt übrigens für Aktien aus den entwickelten Ländern. Der Blick auf die durchschnittlichen Bewertungen eines Index‘ liefert meist ein verzerrtes Bild der Realität und hilft deshalb nicht sonderlich weiter.

RECHTLICHER HINWEIS

Diese Veröffentlichung dient unter anderem als Werbemitteilung.

Die in dieser Veröffentlichung enthaltenen Informationen und zum Ausdruck gebrachten Meinungen geben die Einschätzungen von Flossbach von Storch zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder und können sich jederzeit ohne vorherige Ankündigung ändern. Angaben zu in die Zukunft gerichteten Aussagen spiegeln die Zukunftserwartung von Flossbach von Storch wider, können aber erheblich von den tatsächlichen Entwicklungen und Ergebnissen abweichen. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit kann keine Gewähr übernommen werden. Der Wert jedes Investments kann sinken oder steigen und Sie erhalten möglicherweise nicht den investierten Geldbetrag zurück.

Mit dieser Veröffentlichung wird kein Angebot zum Verkauf, Kauf oder zur Zeichnung von Wertpapieren oder sonstigen Titeln unterbreitet. Die enthaltenen Informationen und Einschätzungen stellen keine Anlageberatung oder sonstige Empfehlung dar. Sie ersetzen unter anderem keine individuelle Anlageberatung.

Diese Veröffentlichung unterliegt urheber-, marken- und gewerblichen Schutzrechten. Eine Vervielfältigung, Verbreitung, Bereithaltung zum Abruf oder Online-Zugänglichmachung (Übernahme in andere Webseite) der Veröffentlichung ganz oder teilweise, in veränderter oder unveränderter Form ist nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung von Flossbach von Storch zulässig.

Angaben zu historischen Wertentwicklungen sind kein Indikator für zukünftige Wertentwicklungen.

© 2023 Flossbach von Storch. Alle Rechte vorbehalten.

Alle News von Flossbach von Storch

Zurück zum Newsroom